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   FG Niedersachsen, 30.01.2002 - 2 K 410/98 KI   

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https://dejure.org/2002,12103
FG Niedersachsen, 30.01.2002 - 2 K 410/98 KI (https://dejure.org/2002,12103)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.01.2002 - 2 K 410/98 KI (https://dejure.org/2002,12103)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - 2 K 410/98 KI (https://dejure.org/2002,12103)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Erstattung von Sozialhilfeaufwendungen aus dem Kindergeld für eigene Kinder und Pflegekinder

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    EStG § 74 Abs. 5; SGB X § 104 Abs. 1 Satz 3; BSHG § 77

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld; Erstattung; Sozialhilfe; Eigenes Kind; Pflegekind; Jugendhilfeträger - Erstattung von Sozialhilfeaufwendungen aus dem Kindergeld für eigene und Pflegekinder

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erstattung von Sozialhilfeaufwendungen aus dem Kindergeld für eigene und Pflegekinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1534
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 27.01.2009 - B 14/7b AS 8/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Pflegekind

    Der nicht auf das Pflegegeld angerechnete Teil des Kindergeldes sei für die besonderen und schwierigen Erziehungsaufgaben eines Pflegekindes zweckgebunden und werde auch zur Abdeckung von Aufwendungen zur Lebens- und Freizeitgestaltung benötigt, sodass er nicht anrechenbar sei (Hinweis auf SG Berlin vom 21. Januar 2005 - S 37 AS 19/05 ER - info also 2005, 79; Niedersächsisches FG vom 30. Januar 2002 - 2 K 410/98 KI -).
  • BFH, 16.01.2007 - III R 33/05

    Kindergeld: Beiladung des Sozialhilfeträgers

    Der Erfolg der Klage hängt somit davon ab, ob die Voraussetzungen für einen Erstattungsanspruch vorliegen (vgl. Urteil des Niedersächsischen FG vom 30. Januar 2002 2 K 410/98 KI, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 1534 --nur Leitsatz--, juris).

    Sie hängen aber so eng miteinander zusammen, dass eine gerichtliche Entscheidung gegenüber dem Kindergeldberechtigten und dem Erstattungsberechtigten nur einheitlich ergehen kann (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. Juni 1986 8 RK 61/84, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 1166, bestätigt durch Urteil vom 23. Februar 1999 B 1 KR 6/97 R, SozR 3-1300 § 111 Nr. 7, zur notwendigen Beiladung des Versicherten im Erstattungsstreit zwischen Versicherung und Sozialhilfeträger; im Ergebnis ebenso Urteile des Niedersächsischen FG in EFG 2002, 1534 --nur Leitsatz--, juris; des FG Rheinland-Pfalz vom 18. Oktober 2002 3 K 1503/02, juris, und des FG Münster vom 1. Juli 2004 6 K 2517/03 AO, EFG 2004, 1780).

  • BFH, 15.02.2007 - III R 37/05

    Kindergeld: Beiladung Sozialhilfeträger

    Sie hängen aber so eng miteinander zusammen, dass eine gerichtliche Entscheidung gegenüber dem Kindergeldberechtigten, der Familienkasse und dem Erstattungsberechtigten nur einheitlich ergehen kann (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. Juni 1986 8 RK 61/84, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 1166, bestätigt durch Urteil vom 23. Februar 1999 B 1 KR 6/97 R, SozR 3-1300 § 111 Nr. 7, zur notwendigen Beiladung des Versicherten im Erstattungsstreit zwischen Versicherung und Sozialhilfeträger; im Ergebnis ebenso Urteile des Niedersächsischen FG vom 30. Januar 2002 2 K 410/98 KI, juris, EFG 2002, 1534 --nur Leitsatz--; des FG Rheinland-Pfalz vom 18. Oktober 2002 3 K 1503/02, juris, und des FG Münster vom 1. Juli 2004 6 K 2517/03 AO, EFG 2004, 1780).
  • SG Berlin, 21.01.2005 - S 37 AS 19/05
    Das Kindergeld wird zusätzlich zu den Pauschalsätzen des SGB 8 zur Abdeckung von Aufwendungen zur Lebens- und Freizeitgestaltung des Jugendlichen benötigt (vgl FG Hannover vom 30.1.2002 - 2 K 410/98 Kl).- Wird die Warmwasserversorgung in einer Mietwohnung nicht über die zentrale Heizanlage zur Verfügung gestellt, sind die insoweit von den Hilfebedürftigen selbst aufzuwendenden Stromkosten als Teilpauschale in die Bedarfssätze eingearbeitet und gehören somit nicht zu den Unterkunftskosten nach § 22 SGB 2.

    Das Kindergeld wird daher zusätzlich zu den Pauschalsätzen des SGB VIII zur Abdeckung von Aufwendungen zur Lebens- und Freizeitgestaltung des Jugendlichen benötigt (Niedersächsisches Finanzgericht vom 30.1.2002 -2 K 410/98 KL, juris).

  • SG Berlin, 21.01.2005 - S 37 AS 13/05
    Das Kindergeld wird daher zusätzlich zu den Pauschalsätzen des SGB VIII zur Abdeckung von Aufwendungen zur Lebens- und Freizeitgestaltung des Jugendlichen benötigt (Niedersächsisches Finanzgericht vom 30.01.2002 - 2 K 410/98 KL, juris).
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